Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Art und Zweck der Datenverarbeitung
Verwendung der Daten
Wir verarbeiten im Internet unter erhebungsbuero.com personenbezogenen Daten von Bewerbern, die zu Erhebern werden wollen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, welche Bewerber für das jeweilige Projekt in Frage kommen. Zu diesem Zweck erheben wir bestimmte für die Entscheidungsfindung relevante Daten, die in auf der Website zur Verfügung stehenden Kontaktformularen eingetragen werden können.
Dabei ist deutlich gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfeld oder um ein optionales Feld handelt.
Pflichtfelder sind: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Wohnland, Geburtsdatum, Nationalität, Mobiltelefon, E-Mail, gewünschter Tätigkeitsumfang, gewünschter Einsatzort, frühere Erhebertätigkeit, beruflicher Status, Führerschein PKW, Zugriff auf PKW, Job bekannt durch.
Optionale Felder sind: Anschriftenzusatz, zusätzliche Mitteilung.
Die über die Pflichtfelder abgefragten Daten sind für die Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerberprozesses erforderlich.
War die Bewerbung erfolgreich und wurden Sie als Erheber für ein bestimmtes Projekt ausgewählt, so verarbeiten wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt weiter zum Zwecke der Planung, Organisation, Abwicklung und Abrechnung des Projekts.
Ihre Daten werden auf unseren internen IT-Systemen in einer Datenbank gespeichert, verarbeitet und verwaltet. Die Daten sind nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Unbefugter sowie vor Löschung und Zerstörung geschützt. Die Maßnahmen zum Schutz der Daten werden dabei regelmäßig evaluiert und dem Stand der Technik angepasst.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b) DSGVO. Denn die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bis zur Entscheidungsfindung), nämlich zur Entscheidung, ob Ihre Bewerbung zu einer Beschäftigung in dem jeweiligen Projekt führt, erforderlich. Ab dem Zeitpunkt, in welchem wir Sie als Erheber ausgewählt haben und beschäftigen, ist die (weitere) Datenverarbeitung für die Erfüllung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich.
Speicherdauer
Wenn die Bewerbung nicht zum Erfolg führt, also keine Beschäftigung erfolgt, löschen wir die Daten in angemessener Zeit nach der Entscheidungsfindung, spätestens nach 4 Monaten.
Führt die Bewerbung zu einer Beschäftigung, werden Ihre Daten über den gesamten Projektverlauf und darüber hinaus ab Projektende für weitere 6 Monate gespeichert.
Längstens speichern wir die Daten so lange, bis keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag geltend gemacht werden können, also bis zum Eintritt der Verjährung. Die allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei (3) Jahre. Bestimmte Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche, verjähren jedoch erst in 30 Jahren (vgl. § 197 BGB). Besteht berechtigter Anlass anzunehmen, dass dies im Einzelfall relevant ist, speichern wir die personenbezogenen Daten über diesen Zeitraum. Die genannten Verjährungsfristen beginnen mit dem Ende des Jahres (also am 31.12.) in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Hinweis auf Aufbewahrungs- und Speicherpflichten
Sind wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten hinsichtlich bestimmter Daten zu einer längeren Speicherung verpflichtet, so speichern wir diese Daten für die Dauer der gesetzlichen Fristen.